Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. Wir verfügen über eine Bewilligung des Kantons Zürich.
Die Tarife unserer Leistungen sind kantonal geregelt und werden von den Krankenkassen und der Wohngemeinde finanziert.
Unsere Tarife unterscheiden sich nicht von denen der öffentlichen Spitex.
a Massnahmen der Abklärung und Beratung | 76.90.- |
b Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | 63.00.- |
c Massnahmen der Grundpflege | 52.60.- |
Patientenbeteiligung pro Tag | 07.65.- |
Hauswirtschaft und Betreuung | 48.00.- |
Nachtwache / 24h Betreuung | Auf Anfrage |
Die Mindesteinsatzdauer beträgt 30 Minuten, anschliessend werden die Leistungen auf 5 Minuten gerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex Klient*innen müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z. B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.